1. Am 22. August 2022 reichte A. (nachfolgend: Beschwerdeführer) bei der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten (nachfolgend: Beschwerdegegnerin) Strafanzeige gegen B. (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Verdachts auf mehrfache bzw. wiederholte Urkundenfälschung und allfällige weitere Delikte ein. Der Beschwerdeführer warf dem Beschuldigten vor, am 27. März 2020 mit dem Telekommunikationsanbieter E. fünf Verträge mit einer Mindestvertragsdauer von 24 Monaten für fünf Handys der Marke Samsung Galaxy S10 125 GB im Namen des Beschwerdeführers abgeschlossen zu haben. Der Beschuldigte sei dazu vom Beschwerdeführer nicht ermächtigt gewesen.