3.3. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg ersuchte mit Beschwerdeantwort vom 6. September 2023 um Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen und teilte mit Eingabe vom 11. September 2023 mit, dass die Strafuntersuchung gegen den Beschwerdeführer vom Untersuchungsamt Gossau übernommen worden sei. 3.4. Der Beschwerdeführer nahm mit Eingabe vom 12. September 2023 Stellung zur Beschwerdeantwort der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufen- burg. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: