2. Der Beschuldigte sei im Sinne einer vorsorglichen Massnahme per sofort aus der Untersuchungshaft zu entlassen. 3. Eventualiter seien sämtliche möglichen Ersatzmassnahmen zu prüfen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge." -3- 3.2. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau verzichtete mit Eingabe vom 5. September 2023 auf eine Vernehmlassung.