1.2. A. wurde deswegen am 24. Mai 2023 vorläufig festgenommen und auf Antrag der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg mit Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 26. Mai 2023 einstweilen bis am 24. August 2023 in Untersuchungshaft versetzt. 2. 2.1. Mit Gesuch vom 16. August 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft Rhein- felden-Laufenburg beim Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau eine Verlängerung der Untersuchungshaft um die vorläufige Dauer von drei Monaten.