Es hätten vor und nach den Einvernahmen vom 15. Mai, 18. Mai und 1. Juni 2023 sowie am 21. Juli 2023 persönliche Besprechungen sowie im Zeitraum zwischen dem 26. Mai und dem 14. September 2023 neun telefonische Besprechungen stattgefunden. Er habe auch mit der Schwester des Beschwerdeführers diverse Telefonate geführt und sie auf die Möglichkeit eines Gesuchs für einen Besuch hingewiesen, wobei er bereit wäre, sie bei der Abfassung eines solchen Gesuchs zu unterstützen; die Schwester habe ihn aber diesbezüglich nicht mehr angefragt.