3. 3.1. 3.1.1. Mit seinem Gesuch vom 10. August 2023 begründete der Beschwerdeführer seinen Antrag auf Wechsel der amtlichen Verteidigung nicht. Mit der Eingabe vom 21. August 2023 verwies er ohne nähere Spezifizierung auf ein gestörtes Vertrauensverhältnis zum amtlichen Verteidiger.