3.4. Mit Beschwerdeantwort vom 15. September 2023 nahm der amtliche Verteidiger Stellung, ohne konkrete Anträge zu stellen. 3.5. Mit einer weiteren Eingabe vom 2. Oktober 2023 hielt die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau an ihren Anträgen fest. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: