3. 3.1. Gegen diese ihm am 25. August 2023 zugestellte Verfügung erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 28. August 2023 (Postaufgabe) bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde und ersuchte sinngemäss um Aufhebung der Verfügung und Wechsel des amtlichen Verteidigers. -3- 3.2. Mit einer weiteren Eingabe vom 1. September 2023 (Postaufgabe) hielt der Beschwerdeführer sinngemäss an seinem Antrag fest. 3.3. Mit Beschwerdeantwort vom 13. September 2023 beantragte die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen.