2.4. Mit Eingabe vom 21. August 2023 an die Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau äusserte sich der Beschwerdeführer erneut. 2.5. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau beantragte mit Stellungnahme vom 22. August 2023 bei der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau die Abweisung des Gesuchs um Wechsel der amtlichen Verteidigung. 2.6. Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau wies das Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung mit Verfügung vom 23. August 2023 ab.