2. 2.1. Mit Verfügung vom 15. Mai 2023 ordnete die Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau die (notwendige) amtliche Verteidigung des Beschwerdeführers an. Mit Verfügung vom 15. Mai 2023 setzte die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau Rechtsanwalt B._____ als amtlichen Verteidiger des Beschwerdeführers ein. 2.2. Mit Schreiben vom 10. August 2023 an die Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau ersuchte der Beschwerdeführer um einen Wechsel des amtlichen Verteidigers und um die Einsetzung von Rechtsanwalt C._____. 2.3. Mit Eingabe vom 16. August 2023 nahm der amtliche Verteidiger zum Gesuch des Beschwerdeführers Stellung.