_) davon aber kein Exemplar für sich behalten haben will, rundet das Bild einer kuriosen Geschichte (vgl. dazu auch die Sachverhaltsschilderung der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm in der Ergänzung ihres Gesuchs [act. 5]) ab. Dass die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm unter diesen Umständen in einem ersten Schritt die bereits vorliegenden Aussagen hat verifizieren wollen, indem sie prüfen wollte, ob sich die direkt in den Unfall involvierten Personen (Mitbeschuldigter C. _____ und B._____) – entgegen ihrer Behauptung – und der Beschwerdeführer und der Mitbeschuldigte B.__