Damit ist zwar nicht gesagt, dass für die Klärung des Sachverhaltes von einer Begutachtung der Fahrzeuge gänzlich abgesehen werden kann. Mit Blick auf die damalige Sachlage erscheint es aber nachvollziehbar, wenn die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm dieser nicht Priorität einräumte, nachdem der Sachverhalt mit den Reparatur-Kalkulationen auch diesbezüglich substanziiert in der Strafanzeige dargelegt wurde. 4.2.3.2. Der dringende Tatverdacht, wonach das Unfallgeschehen zwecks Umgehung der aufgrund der Mehrkilometer drohenden "Penalty" von ca. Fr. 75'000.00 vorgetäuscht worden sein soll, wird vom Beschwerdeführer - 11 -