4.2.2.2. Mit Verfügung vom 16. August 2021 wurde das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm übernommen (Übernahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 16. August 2021). In der Folge stellte die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm beim Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau am 23. August 2021 das Gesuch um Genehmigung für die rückwirkende Überwachung (Randdatenerhebung). Zur Subsidiarität führte sie in ihrer Ergänzung zum Gesuch aus, dass die bisherigen Ermittlungen der Anzeigeerstatterin (Expertise der Fahrzeuge, Befragung der Beteiligten) Hinweise auf einen versuchten Versicherungsbe- -9-