__ als Lenker nicht gehabt. Die Anzeigeerstatterin gehe davon aus, das Fahrzeug sei entweder am Abend des 30. April 2021 im Bereich der Humusboxen, in der Kompostieranlage unterhalb der Autogarage zum Zusammenstoss gebracht worden oder der Mercedes-Benz ML der Ehefrau des Mitbeschuldigten B._____ (Mitbeschuldigte F._____) sei rückwärts in den Mercedes-Benz S gefahren worden. Es sei auffällig, dass das teure und vollkaskoversicherte Unfallfahrzeug einen Totalschaden erlitten habe, während die beiden anderen Fahrzeuge geringe Kollisionsschäden aufwiesen. Das Unfallprotokoll sei verschollen. Es fehlten Fotos von der Unfallstelle und den Fahrzeugen.