Der Tod von E._____ (Vater des Beschwerdeführers) am 3. April 2021 habe laut der Anzeigeerstatterin die Beendigung der Versicherung zur Folge gehabt, was eine gewisse Dringlichkeit für eine Neuversicherung oder eine Auflösung des Leasingvertrages ausgelöst habe. Bei einer Auflösung des Leasingvertrages hätte aufgrund der massiven Mehrkilometer die Penalty bezahlt werden müssen. Der Beschwerdeführer habe darauf -8- bestanden, dass die Versicherung noch eine Zeit weitergeführt werde (ebenda, S. 2).