Eine Spurensicherung wäre nicht mehr ergiebig gewesen. Zudem habe die Anzeigeerstatterin bereits eine Fahrzeugexpertise erstellt. Die Schäden an den Fahrzeugen seien ausreichend dokumentiert. Die Aussagen der Beschuldigten deckten sich nicht mit dem Schadensbild. Zur Aufklärung des Sachverhalts habe es sich aufgedrängt, die Aussagen der Beschuldigten zu verifizieren. Die einzige erfolgsversprechende Massnahme habe die Randdatenerhebung dargestellt. Selbst bei Vorliegen eines Unfallgutachtens wären die Aussagen der Beschuldigten zu überprüfen gewesen. Die Subsidiarität sei gewahrt.