Das Unfallprotokoll sei verschollen. Aufgrund der widersprüchlichen sowie unglaubhaften Aussagen bzw. des Schadensbildes am Mercedes-Benz S sei von einem fingierten Unfall auszugehen und der dringende Tatverdacht hinsichtlich des Betrugs zu bejahen. Vorliegend gehe es um die Aufklärung einer Straftat von erheblicher Schwere, weshalb eine rückwirkende Fernmeldeüberwachung grundsätzlich gerechtfertigt sei. Es sei zweifelhaft, ob die widersprüchlichen Aussagen mit einer Einvernahme durch die Strafverfolgungsbehörden geklärt werden könnten.