dem Gelände der Garage Pommes gegessen. Nachdem D._____ gegangen sei, sei er losgefahren. Er habe in seiner Hand eine Cola gehalten, welche ihm entglitten sei. Der Mitbeschuldigte C._____ habe den zwischen seinen Beinen eingeklemmten Becher mit der rechten Hand aufheben wollen. Dabei habe er den Kopf nach unten gerichtet, mit der linken Hand nach rechts eingelenkt und das Bremspedal mit dem Gaspedal verwechselt, wodurch er in den Mercedes-Benz ML gefahren sei, welcher der Ehefrau des Mitbeschuldigten B._____ gehöre. Der einem Kunden des Mitbeschuldigten B._____ gehörendende Ford sei ebenfalls beschädigt worden. Der geschilderte Unfallhergang entspreche nicht dem Schadensbild.