3.2. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm beantragte mit Beschwerdeantwort vom 21. September 2023 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. 3.3. Mit Stellungnahme vom 1. November 2023 hielt der Beschwerdeführer vollumfänglich an den beschwerdeweise gestellten Anträgen fest. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: