2.3. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm teilte dem Beschwerdeführer am 15. August 2023 mit, dass sie am 23. August 2021 im Strafverfahren gegen ihn wegen Sachbeschädigung und versuchten Betrugs die Überwachung der auf ihn lautenden Telefonanschlüsse Nr. xxx und yyy verfügt habe. Die rückwirkende Erhebung der Randdaten sei vom Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau für die Dauer vom 24. Februar 2021 bis 22. August 2021 (6 Monate) genehmigt worden.