4.3. Dr. med. D., Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie […] hatte im Rahmen der vorliegenden Strafuntersuchung ein psychiatrisches Gutachten über den Beschwerdeführer zu erstellen und reichte dieses mit Eingabe vom 25. März 2023 ein (vgl. Dossier HA.2023.143). Im besagten Gutachten wird festgehalten, dass beim Beschwerdeführer eine zwanghafte Persönlichkeitsakzentuierung sowie eine psychische Verhaltensstörung durch Alkohol vorliege. Zusätzlich habe zur Tatzeit eine Anpassungsstörung mit gemischter Störung von Gefühlen und Sozialverhalten in sozialer Konfliktsituation und unter Alkoholeinfluss sowie eine Alkoholintoxikation bestanden.