sein) vor der Haustüre der Nachbarin geschrien habe, dass sie den Kater herausgeben solle. Er habe ihr noch andere Sachen, alles Böse, gesagt, das er in drei Jahren in sich hineingefressen habe. Er habe Drohungen ausgesprochen und alles gesagt, was ihm nur eingefallen sei; er sei ausgetickt. Am 27. Januar 2023 habe er zudem vor dem Haus telefoniert und gesagt: "Diese Frau will, dass mer duredreiht und irgendöppis macht, wie zum Bispiel, ins Huus inegoh und alles kaputt mache und ihri Seele mitnäh" (vgl. HA.2023.49, Einvernahme des Beschwerdeführers anlässlich der Hafteröffnung vom 30. Januar 2023, Fragen 13−16, 23). Der dringende Tatverdacht ist damit gegeben.