1.2. Gegen diesen Strafbefehl vom 31. Mai 2023 erhob der Beschuldigte mit Eingabe vom 5. Juni 2023 bei der Staatsanwaltschaft Baden Einsprache. 2. 2.1. Am 3. August 2023 überwies die Staatsanwaltschaft Baden den Strafbefehl samt Akten an das Bezirksgericht Baden zur Durchführung des Hauptverfahrens. 2.2. Am 9. August 2023 verfügte der Präsident des Bezirksgerichts Baden: " 1. Das Verfahren wird sistiert und die Akten gehen an die Staatsanwaltschaft zurück. 2. Das Verfahren wird beim Bezirksgericht Baden als erledigt abgeschrieben. Die Rechtshängigkeit geht zurück an die Staatsanwaltschaft.