D._____ demgegenüber sagte aus, dass sie das ebenfalls nicht interessiere und sie C._____ mitgeteilt habe, dass er dies vergessen soll. Später sagte sie aus, dass sie nichts mit der Beschwerdeführerin zu tun haben wolle (Verfahrensakten STA2 ST.2021.2592, Register, Fragen 80 f., 112 f.). Insofern scheint der Beweisantrag der Beschwerdeführerin, weitere Personen einzuvernehmen, um das Verhältnis zwischen C._____ und D._____ zu erhellen, durchwegs einleuchtend, zumal dies auch eine Glaubhaftigkeitsprüfung der Aussagen von D._____ hinsichtlich des Geldes zuliesse.