STA2 ST.2021.2592, Register 1, undatierte Klarstellung von C._____). D._____ hingegen sagte aus, dass sie sein Geld nicht interessiere und sie dies C._____ immer schon gesagt habe. Im späteren Verlauf der Einvernahme führte sie jedoch aus, von Geldüberweisungen in Millionenhöhe an seine Töchter gewusst zu haben (Verfahrensakten STA2 ST.2021.2592, Register 11, Einvernahme von D._____ vom 7. März 2022, Fragen 38, 39, 43, 48−52, 71, 78, 81). Die Beschwerdeführerin sagte zudem aus, dass D._____ C._____ gegen sie aufgehetzt habe (vgl. Verfahrensakten STA2 ST.2021.2592, Register 1, Einvernahme der Beschwerdeführerin vom 8. April 2021, Frage 12). - 15 -