Ebenso nicht nachzuvollziehen ist, weshalb nicht allen Banken, zu welchen der Beschuldigte und E._____ Vertragsbeziehungen pflegen oder pflegten, Editionsverfügungen zugestellt wurden, zumal die Staatsanwaltschaft Zo- fingen-Kulm den hinreichenden Tatverdacht für eine derartige Zwangsmassnahme zu Beginn der Untersuchung noch als gegeben erachtet hatte und folglich der Bank S._____, der Bank M._____, der Bank L._____, der - 14 -