Kein Indiz dürfte − entgegen den Ausführungen der Staatsanwaltschaft Zo- fingen-Kulm − sein, dass C._____ gegenüber dem Pflegepersonal oder Ärzten nicht über das (veruntreute) Geld gesprochen habe. Es scheint, als ob sich C._____ über seine Vermögenslage zu Lebzeiten eher bedeckt gehalten hat. So gab er selbst an, viel gearbeitet und wenig gebraucht zu haben (vgl. Verfahrensakten STA2 ST.2021.2592, Register 11, Einvernahme von C._____ vom 7. Juli 2021, Frage 68). Auch dass er das Geld über all die Jahre vor den Steuerbehörden verheimlichen konnte, setzt eine gewisse Verschleierung der Verhältnisse voraus (vgl. Verfahrensakten STA2 ST.2021.2592, Register 11, Einvernahme von C.__