__ werfen demnach die Frage auf, weshalb er solche Details erfinden sollte. Zudem konnte (oder wollte) D._____ die Frage, ob sie C._____ im Sommer 2021 Geld in einer "Schachtel" zurückgebracht habe, nicht klar beantworten (Verfahrensakten STA2 ST.2021.2592, Register 11, Einvernahme von D._____ vom 7. März 2022, Fragen 68−70). Alles in allem lassen sich zumindest die Aussagen von C._____ bzw. seine Vorwürfe gegenüber dem Beschuldigten oder dessen Familie nicht einfach damit begründen, dass er unter einer leichten Demenz gelitten habe. Dies gilt umso mehr, als grundsätzlich erstellt ist, dass C.___