Die Liegenschaft habe nur über einen Steuerwert von Fr. 290'900.00 verfügt. Die Vermögensveränderung von plus Fr. 677'163.00 lasse sich nicht damit begründen, dass der Verkehrswert einer Liegenschaft deutlich über dem Steuerwert liege. Der Vermögensverbrauch der Familie des Beschuldigten sei seit dem Verkauf der Liegenschaft aussergewöhnlich hoch und langfristig nicht durch das Familieneinkommen zu finanzieren. Es gebe unerklärliche vierstellige Transaktionen auf den bislang editierten Konti ohne bekannte Gegenkonti. Der Sachverhalt sei in tatsächlicher Sicht noch nicht so weit abgeklärt, dass das Verfahren mit einer Einstellungsverfügung abgeschlossen werden könne.