Im Jahr 2012 habe der Beschuldigte mit seiner Ehefrau gemäss Steuerveranlagung über ein Reinvemögen von Fr. 33'000.00 verfügt, im Jahr 2013 über Fr. 382'000.00. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm habe diese Vermögensveränderung mit dem Verkauf einer Liegenschaft in X._____ im Jahr 2013 erklärt. Vergleiche man die Beträge betreffend Wertschriften und Guthaben sowie Schulden (Aktiven und Passiven) habe sich nach dem Verkauf der Liegenschaft eine gesamthafte Vermögensveränderung von Fr. 677'163.00 ergeben. Die Liegenschaft habe nur über einen Steuerwert von Fr. 290'900.00 verfügt.