_ seine finanziellen und administrativen Angelegenheiten nach dem Klinikaufenthalt nicht mehr selbstständig habe besorgen können, bedeute nicht, dass er sich nicht an einfache Gegebenheiten wie die Übergabe von Geld habe erinnern können. Dass er sich nicht an den Ort der Geldübergabe habe erinnern können, bedeute ebenfalls nicht, dass die Übergabe, die sich immerhin 10 Jahre zuvor zugetragen habe, nicht stattgefunden habe. Der Beschuldigte streite im Übrigen Geldübergaben von C._____ auch nicht explizit ab. Dass C._____ bereits früher Familienmitglieder beschuldigt habe, könne ihm vorliegend nicht zur Last gelegt werden, da es sich vorliegend um einen anderen Hintergrund handle.