4.2. Die Beschwerdeführerin macht mit Beschwerde geltend, dass eine falsche Interpretation des ärztlichen Berichts vorliege. Die dementielle Entwicklung auf der Ebene der kognitiven Beeinträchtigung betreffend Gedächtnis und der Auffassung von einfachen Inhalten von C._____ sei noch nicht stark ausgeprägt gewesen. Dass C._____ seine finanziellen und administrativen Angelegenheiten nach dem Klinikaufenthalt nicht mehr selbstständig habe besorgen können, bedeute nicht, dass er sich nicht an einfache Gegebenheiten wie die Übergabe von Geld habe erinnern können.