Diese seien aber nur sehr vage. So könne er keine genauen Angaben machen, wann und wo er das Geld übergeben haben wolle. Er habe auch nicht mehr gewusst, ob er dieses einmal oder in mehreren Malen übergeben habe. Aus den medizinischen Akten ergebe sich zudem, dass er dement gewesen sei und unter Alzheimer gelitten habe. Das Familiengericht -9-