__ sei jedoch nicht in der Lage, Entscheidungen bezüglich Geschäfte grösserer Tragweite zu treffen. Sowohl gegenüber seinem Hausarzt wie Mitarbeitern im Pflegezentrum P._____, in welchem sich C._____ ab Mitte Oktober 2021 aufgehalten habe, habe er nie von veruntreuten Geldern erzählt. Am 1. Dezember 2021 habe das Familiengericht […] festgestellt, dass er urteilsunfähig sei.