C._____ sei vom 19. März 2021 bis 26. April 2021 in stationärer Behandlung in der Alterspsychiatrie gewesen. Gemäss den Berichten habe eine Alzheimerische Erkrankung mit dementieller Entwicklung vorgelegen. Die kognitive Beeinträchtigung sei noch nicht stark ausgeprägt gewesen, jedoch hätten schwere Verhaltensstörungen mit deutlicher Beeinträchtigung der Impulskontrolle und massiven Schwierigkeiten in der Auffassung von komplexeren Inhalten und Situationen vorgelegen. Die Urteilsfähigkeit wäre in Bezug auf eine konkrete Fragestellung zu überprüfen, C._____ sei jedoch nicht in der Lage, Entscheidungen bezüglich Geschäfte grösserer Tragweite zu treffen.