Später habe er den Beschuldigten gebeten, ihm alles zurückzuerstatten, dieser habe ihm jedoch nur Fr. 100'000.00 in alten Banknoten übergeben. Anlässlich der polizeilichen Einvernahme habe C._____ ausgeführt, dass er dem Beschuldigten vor ungefähr 10 Jahren 1.8 Millionen Franken übergeben und ihn gebeten habe, ein Bankschliessfach zu mieten; eine Quittung sei nicht erstellt worden. Der Beschuldigte habe anlässlich seiner Einvernahme keine sachdienlichen Aussagen gemacht. D._____ habe anlässlich ihrer Einvernahme ausgeführt, dass sie nie Geld von C._____ erhalten habe.