schwerdeführerin beschuldigt, ihm Fr. 400.00 vom Esszimmertisch gestohlen zu haben. C._____ selbst habe in einer schriftlichen Erklärung geltend gemacht, dass er D._____ bei ihrem Kennenlernen im Jahr 2010 Fr. 50'000.00 geschenkt habe. Nachdem ihm (obenerwähnte) Fr. 30'000.00 aus der Wohnung gestohlen worden seien, habe ihm die ganze "Familie […]" (D._____ sowie E._____ und der Beschuldigte, fortan: Familie […]) geraten, ihnen das Geld zur sicheren Verwahrung zu übergeben. Insgesamt habe er 1.8 Millionen Franken übergeben. Später habe er den Beschuldigten gebeten, ihm alles zurückzuerstatten, dieser habe ihm jedoch nur Fr. 100'000.00 in alten Banknoten übergeben.