4. 4.1. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm führt in der angefochtenen Verfügung zur Begründung der Verfahrenseinstellung aus, dass die Beschwerdeführerin ausgesagt habe, dass ihr Vater mit D._____ liiert gewesen sei. Diese habe ihren Vater gegen sie aufgehetzt, weshalb sie über mehrere Jahre hinweg keinen Kontakt mehr zum Vater gehabt habe. Im September 2020 sei sie von der Polizei informiert worden, dass ihr Vater und D._____ aufeinander losgegangen seien. Im März 2021 sei sie wegen Suizidäusserungen des Vaters erneut von der Polizei kontaktiert worden.