In diesem Sinne sind sie wirtschaftlich fremd. Der Treuhänder ist deshalb verpflichtet, dem Treugeber den Wert des Empfangenen ständig zu erhalten. Die tatbestandsmässige Handlung liegt in einem Verhalten, durch welches der Täter eindeutig seinen Willen bekundet, den obligatorischen Anspruch des Treugebers zu vereiteln. Der Täter verwendet die Vermögenswerte unrechtmässig, wenn er sie entgegen den erteilten Instruktionen gebraucht, sich mithin über den festgelegten Verwendungszweck hinwegsetzt, etwa im Fall der vertragswidrigen Verwendung eines Darlehens im Hinblick auf einen Grundstückkauf. Die Werterhaltungspflicht, d.h. das Anvertrauen eines Vermögenswerts im Sinne von Art.