Angestellte Private zugunsten des Gemeinwesens schädigen sollten. Dass Fakturen falsch sein sollten, -6- werde nicht im Ansatz belegt und auch nicht behauptet. Die Beschwerdeführerin versuche, eine offenbar verpasste Rechtsmittelfrist nach sechs Jahren nachzuholen, was ihr nicht gelinge. Auch eine Urkundenfälschung, welche eine unechte oder unwahre Urkunde verlange, liege offenkundig nicht vor. Es werde nicht dargelegt, wer was falsch gemacht haben solle. Ein […] oder […] schreibe überdies selber keine Rechnungen.