Die nicht belegten Fakturen würden somit Fr. 60'000.00 bis 80'000.00 betragen. Es seien Ermittlungen zur genauen Abklärung des Sachverhalts zu führen und eine Strafuntersuchung zu eröffnen, welche auch die Strafbestände von Art. 146 StGB und Art. 251 Ziff. 1 StGB umfasse.