3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin resp. des Staates." 3.2. Am 3. Februar 2023 leistete die Beschwerdeführerin die mit Verfügung vom 31. Januar 2023 eingeforderte Sicherheit für allfällige Kosten von Fr. 1'000.00. 3.3. Mit Eingabe vom 16. Februar 2023 erstattete die Staatsanwaltschaft Zofin- gen-Kulm die Beschwerdeantwort und beantragte die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei.