3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 800.00 und den Auslagen von Fr. 25.00, zusammen Fr. 825.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt, ihr jedoch aufgrund der gewährten unentgeltlichen Rechtspflege einstweilen erlassen, unter dem Vorbehalt der späteren Rückforderung. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)