Die Teilnahme der Beschwerdeführerin am Strafverfahren dient einzig der Durchsetzung ihrer Zivilansprüche. Wenn der Beschwerdeführerin aufgrund der von ihr geltend gemachten Verletzung sowie des Missbrauchs von Daten und Passwörtern seitens des Beschuldigten ein finanzieller Schaden entstanden sein sollte – bislang wurden hinsichtlich der Zivilforderung noch keine Ausführungen gemacht –, kann sie diesen relativ formlos vortragen.