2.4. Gegenstand der Strafanzeige vom 28. Juli 2023 ist ein Vorfall vom 29. April 2023, anlässlich welchem der Beschuldigte der Beschwerdeführerin mit einem Metallpferd (Durchmesser ca. 10 cm) eine Platzwunde am Kopf zugefügt habe. Zudem wird dem Beschuldigten vorgeworfen, anschliessend die Daten und Passwörter der Beschwerdeführerin missbraucht und sie über die sozialen Medien diffamiert und gestalked zu haben. Es handelt sich um einen einfachen und zeitlich eingrenzbaren Sachverhalt ohne ersichtliche tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten. Solche werden auch von der Beschwerdeführerin nicht dargelegt.