Die Polizei habe in den letzten Jahren bereits diverse Wegweisungen gegen den Beschuldigten ausgesprochen. Der Beschuldigte sei nach wie vor äusserst gewaltbereit und es werde vermutet, dass gegen ihn bereits in diversen anderen Kantonen mehrere Strafverfahren hängig gewesen seien. Es sei entsprechend von einer umfangreichen Aktenlage auszugehen und es gehe keinesfalls nur um die einfache Darstellung der Geschehnisse vom 29. April 2023. Es handle sich um einen umfangreichen und komplexen Sachverhalt.