Gleichentags stellte sie bei der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm ein Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege mit Einsetzung von Rechtsanwältin Juliane Wyss als unentgeltliche Rechtsvertreterin. 2. Mit Verfügung vom 2. August 2023 hiess die Staatsanwaltschaft Zofingen- Kulm das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gut (Ziff. 1). Das Gesuch um Bestellung von Juliane Wyss als unentgeltliche Rechtsvertreterin wurde dagegen abgewiesen (Ziff. 2). 3. 3.1. Mit Eingabe vom 21. August 2023 erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde gegen diese ihr am 10. August 2023 zugestellte Verfügung und stellte die folgenden Rechtsbegehren: