5.1.4. 5.1.4.1. Der Beschwerdeführer ist kosovarischer Staatsangehöriger, wohnt in S. und besitzt für die Schweiz keinen gültigen Aufenthaltstitel (vgl. Verhaftsrapport vom 9. August 2023 [Beilage 1 zum Haftantrag]). Gemäss seinen eigenen Aussagen war er 16 Jahre in der Schweiz, 8-9 Jahre in T. und dann wieder 2-3 Jahre in der Schweiz (Eröffnung Festnahme vom 10. August 2023 [Beilage 11 zum Haftantrag] Frage 58). Seine Ehefrau lebe in S. und seine Kinder – bis auf eine in U. lebende Tochter – würden im Kosovo - 12 -