Gerätschaften sich auf der Baustelle in Q. befunden hat (vgl. E. 4.3.1.1 hiervor), und nunmehr mit Beschwerde vom 21. August 2023 vorbringt, es sei unklar, "was […] nun tatsächlich fehlen soll", "wo die Gegenstände waren und wer alles Zugang dazu hatte" (Beschwerde, Rz. 12). Glaubwürdig erscheint auch die Aussage der Geschädigten, dass die Maschine sich im vierten Stock in der Attikawohnung befunden habe und das Material in der Tiefgarage der Baustelle deponiert und mit einem aus Schaltafeln erstellten abschliessbaren Tor gesichert gewesen sei, wobei einzig der Bauleiter und der Beschwerdeführer gewusst hätten, wo der Schlüssel deponiert gewesen sei