Dies in der Zeit, als der Beschwerdeführer mit diesen Arbeitsmaterialien/Gerätschaften für die Geschädigte gearbeitet hat, konkret zwischen dem 1. und 16. August 2022 (vgl. Chatverlauf zwischen Beschwerdeführer und Geschäftsführerin der Geschädigten [Beilage 4 zum Haftantrag] "16.08.22, 18:30 – K.: Warum machst du sowas 16.08.22, 18:49 – K.: OK C. du willst nicht 17.08.22, 08:39 – K.: C. wir haben dir per Email auf der Rechnung eine schriftliche Aufforderung geschickt, wenn du bis am Vormittag nicht meldest und alles Sachen zurück bringst .wird dann die Polizei eine Suche einschalten").